Wer war „Deutscher“ in Hitlers Deutschland? Dies ist eine Frage, auf die, so scheint es zumindest, jeder überzeugte Nationalsozialist die Antwort parat gehabt hätte. Sie ist aber nur auf den ersten Blick leicht zu beantworten, man konnte zum Beispiel nicht einfach auf den Reisepass verweisen oder auf die formale Staats‧angehörigkeit. Juden etwa wurden explizit ausgeschlossen, schließlich – so legte es das Parteiprogramm von 1920 fest – könne „Volksgenosse … nur sein, wer deutschen Blutes ist“. Kaum an der Macht, vollzogen die Nationalsozialisten diesen Ausschluss der Juden dann mit den Nürnberger Gesetzen von 1935, als sie die vollen staatsbürgerlichen Rechte auf diejenigen beschränkten, die „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren. Die Ausgrenzung der jüdischen Deutschen und ihre Begründung legt also den Schluss nahe, dass die eingangs gestellte Frage vor allem mit dem Verweis auf „Rasse“ zu beantworten war. Der nationalsozialistische Staat war aus dieser Sicht ein „Rassestaat“, ein „Racial State“, so der programmatische Titel eines Buches, das Michael Burleigh und Wolfgang Wippermann 1991 veröffentlicht haben.
Man kann dieses Verständnis vom nationalsozialistischen Deutschland als „Rassestaat“ allerdings auch hinterfragen – und zwar am Beispiel der Germanisierungs‧politik im „Wartheland“. Diesen Reichsgau richteten die Deutschen nach dem Überfall auf Polen im Westen des Landes ein. Er umfasste die Regierungsbezirke Posen, Hohensalza und Litzmannstadt. Bekanntlich war der Krieg von Beginn an nicht als „normaler“ Krieg geplant, zielte also nicht allein auf die Zerschlagung der gegnerischen Streitkräfte und die Kontrolle des Landes ab. Die deutschen Pläne reichten weiter, wie Hitler dies nach der Kapitulation der letzten polnischen Truppenverbände am 6. Oktober 1939 im Reichstag formulierte: Ziel war danach „eine neue Ordnung der ethnographischen Verhältnisse, das heißt eine Umsiedlung der Nationalitäten“. …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 10/2015.
Dr. Gerhard Wolf





