Manchmal bewegt sich Forschung auf einem schmalen Grat. Die Ergebnisse eines Experiments können in Zukunft vielleicht Leben retten, aber sie können auch die Anleitung für eine Bombe liefern. Dual Use (zweierlei Anwendungsmöglichkeiten) wird dieses Problem genannt. Wie soll man sich in einem solchen Gewissenskonflikt verhalten? Bislang gibt es in Deutschland zwar rechtliche und ethische Standards für Experimente an Menschen sowie Sicherheitsvorschriften, die besagen, unter welchen Bedingungen man mit gefährlichen Substanzen, Erregern und genetisch veränderten Organismen arbeiten darf, aber keine bundesweit verbindlichen Standards für Dual-Use-Experimente. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die an fast allen Forschungsprojekten deutscher Universitäten beteiligt ist, und die Max-Planck- Gesellschaft (MPG) haben sich bereits Regelwerke gegeben, die Forscher einerseits für das Problem sensibilisieren und andererseits Hilfe anbieten sollen. Silja Vöneky, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, hat als MPG-Forscherin an den Regeln mitgearbeitet: „Die Verantwortung liegt auch weiterhin bei den Wissenschaftlern. Sie müssen innerhalb der Vorgaben entscheiden, was sie verantworten können. Aber die Max-Planck-Gesellschaft hat eine Ethik-Kommission eingesetzt, mit der sich die Forscher im Zweifelsfall beraten können.” Nachdem Fouchier seine umstrittenen Experimente vorgestellt hatte, bat die Bundesregierung den Deutschen Ethikrat, sich mit dem Thema zu beschäftigen und ihr Empfehlungen zu geben. Unter der Leitung von Vöneky beraten zurzeit zwölf Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen. Zu ihren Sitzungen laden sie auch andere Experten ein, von denen manche die Freiheit der Forschung verteidigen, während andere wie Simon Wain-Hobson (siehe Haupttext) sich sogar ein Verbot solcher Forschungen vorstellen können.





