In 30 befragten Städten verweigern die Behörden immer noch wirksame Kontrollen und erhielten dafür die “Rote Karte”. Besonders negativ fiel das grün-rot regierte Baden-Württemberg auf, dessen 19 Umweltzonen alle die schlechteste Bewertung bekamen. In 17 von ihnen wird praktisch überhaupt nicht kontrolliert. Dies sei aus Sicht der DUH zwar eine “Erblast” der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung. Von dem grün-roten Regierungsbündnis erwartet die Umweltschutzorganisation jedoch mehr Verantwortung und eine Umstellung ihrer Umweltzonen auf die grüne Plakettenpflicht noch in diesem Jahr.
Hintergrund:
Die Deutsche Umwelthilfe hat zwischen Januar und Februar 2012 die verantwortlichen Behörden in insgesamt 47 deutschen Städten zu ihrem Vorgehen bei der Überwachung der jeweiligen Umweltzonen im Jahr 2011 befragt. Der Schwerpunkt der Erhebung lag dabei auf der Zuständigkeit und der für die Kontrolle der Plakettensünder verantwortlichen Organe der Städte, auf der Anzahl der festgestellten Verstöße sowie der in Folge ausgestellten Bußgeldbescheide, die mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg belegt wurden. Darüber hinaus wurde abgefragt, wie viele Bußgeldbescheide davon den ruhenden und den fließenden Verkehr betrafen.
Unter den zahlreichen Städten ohne klare Zuordnung der Kontrollverantwortung oder ohne ein erkennbares Interesse an einer effektiven Durchsetzung der Umweltzonen, finden sich auch solche mit sehr eigenwilligen und nach Auffassung der DUH nicht EU-konformen Kontrollverfahren. So preist die Stadt Köln erneut ihr so genanntes “Kölner Modell” an, das einen regulären Bußgeldbescheid (40 Euro plus einen Punkt in Flensburg) für Verstöße gegen die Plakettenpflicht erst nach dem vierten registrierten Verstoß vorsieht. Bei den ersten beiden Verstößen bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung, beim dritten Verstoß sind lediglich 25 Euro fällig. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe ist die Kölner Interpretation der Plakettenverordnung fragwürdig, weshalb die Stadt eine “Rote Karte” erhielt. Zudem behaupteten einige Städte, den ruhenden Verkehr aufgrund des Prinzips der Fahrerhaftung nicht kontrollieren zu können. In vielen Umweltzonen führt auch die Polizei keine gezielten Kontrollen durch, nur in wenigen Orten prüft sie die Plaketten bei allgemeinen Verkehrskontrollen mit. Diese regionalen Unterschiede sind umso unverständlicher, als die rechtlichen Regelungen bundesweit einheitlich gelten. Für die DUH bedeutet das: Wenn Berlin, Bremen, Leipzig und Hannover sowohl den ruhenden, wie auch den fließenden Verkehr effektiv kontrollieren können, ist das auch bundesweit möglich.
Städte mit der “Grünen Karte” führen sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Regelungen durch. Auf der DUH-Skala von null bis fünf Punkten erhielten sie jeweils die Höchstpunktzahl. Immerhin 13 Städte – mehr als doppelt so viele wie im vergangenen Jahr – erreichten jeweils drei oder vier Punkte und erhielten die “Gelbe Karte”. In die Kategorie fallen Frankfurt, Augsburg, Neu-Ulm, Wuppertal, Bochum, Bottrop, Düsseldorf, Essen, Krefeld, München, Dortmund, Neuss und Oberhausen. Diese Kommunen überwachen in der Regel die Einhaltung der Bestimmungen bei geparkten Fahrzeugen, vernachlässigen aber die Kontrolle und die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr. In der roten Kategorie befinden sich die Städte, die null bis zwei Punkte erhalten haben.




