Weil ein Versicherter bei Vertragsabschuss nicht angegeben hatte, dass er übergewichtig ist, weigerte sich seine Unfallversicherung, ihm nach einem Sportunfall eine Entschädigung zu zahlen. Der Mann war beim Fußballspielen mit seinem fünfjährigen Sohn auf einem Bolzplatz umgeknickt. Der Fuß musste in Gips, und wegen der Ruhigstellung entwickelte sich eine schwere Thrombose, die bleibende Schäden im Bein hinterließ. Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm beurteilten das Übergewicht des Hobbykickers nicht als Krankheit, weshalb es der Versicherung auch nicht angezeigt werden musste. Wegen Invalidität hat der Mann nun einen Anspruch auf die festgelegte Versicherungssumme von knapp 8400 Euro. AZ: 20 U 05/07





