Am 13. November 1942 sah Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der Polizei, die Zeit für ein Machtwort gekommen: „Immer wieder wird mir gemeldet, daß ein Angehöriger der SS oder Polizei sich gemüßigt gesehen hat, in völlig unangebrachtem und leichtsinnigen Spaß von seiner Schußwaffe Gebrauch zu machen. Gewöhnlich geschieht dieses in Gesellschaft und unter dem Einfluß des Alkohols, und zwar besonders in den Ostgebieten. Ein solcher Mißbrauch der Schußwaffen ist nicht nur unverantwortlich und hat schon manches Unheil angerichtet, sondern es ist auch absolut undeutsch. Der deutsche Mann gebraucht seine Waffen im Kampf und überläßt derartige Schießereien dem Slawen.“
Solche Fälle sollten künftig streng geahndet werden. Himmler ging es insbesondere um Auswüchse in Warschau, bei denen sich Angehörige deutscher Polizeibataillone im Rahmen der Ghetto-Bewachung Wettbewerbe um die Erschießung der meisten Juden lieferten. Schon 1941 sollten Männer des Polizeibataillons 304 dafür belangt werden, aber Bataillonskommandeur Karl Deckert weigerte sich. Er schrieb: „Ich kann als Einheitsführer heute nicht den Befehl geben, 10, 50, 100, 600, 1000 ja 5000 Juden auf einmal zu erschießen und am nächsten Tage vielleicht den gleichen Wachtmeister zur Vernehmung schicken, weil er in Warschau gelegentlich einen Juden angeschossen hat. … Wir sind in einem Krieg, den uns Judäa aufgezwungen hat und in dem es für unser Volk um Sein oder Nichtsein geht. Da müssen Erwägungen menschlicher Milde zurücktreten. … Ich bedauere außerordentlich, aus weltanschaulichen Erwägungen heraus zum gegebenen Zeitpunkt ihrer Bitte um Vernehmung der Wachtmeister Wolf, Gother und Trumpe nicht Rechnung tragen zu können.“ Himmler zog die Konsequenzen aus der Befehlsverweigerung und löste Karl Deckert ab, aber das Problem war damit nicht gelöst. …
Den vollständigen Artikel finden Sie in DAMALS 10/2014.
Stefan Klemp




