Embryonale Stammzellforschung ist in Deutschland in engen Grenzen erlaubt. Die Herstellung der Zellkulturen jedoch ist hierzulande verboten: Das Embryonenschutzgesetz von 1991 untersagt die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie die Nutzung überzähliger Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation. Embryonale Stammzell-Linien dürfen jedoch aus dem Ausland eingeführt werden – wenn sie aus überzähligen Embryonen stammen und vor dem 1. Mai 2007 erzeugt wurden. Der willkürlich gewählte Stichtag ist ein politischer Kompromiss.





