Entscheidend für das Leben eines Häftlings ist der Freiheitsentzug. Die Haft, die mehr und mehr die Todesstrafe ersetzt hatte, sollte im 18. Jahrhundert vor allem eine Abschreckungswirkung entfalten. Der Delinquent fand sich je nach Schwere seines Delikts in einem Arbeits- oder Zuchthaus wieder, dessen Hausordnung er befolgen musste. Als Erstes hatte er seine eigene Kleidung und seine persönlichen Gegenstände abzugeben und die aus grobem, billigem Tuch gefertigte Sträflingskleidung anzulegen. Nun war er auch in seiner äußeren Erscheinung von der bürgerlichen Gesellschaft abgesondert; zudem wurde nach einer Flucht die Ergreifung wegen der Wiedererkennbarkeit der Kleidung erleichtert.
Das Gefängnis dieser Zeit kannte noch keine strikte Trennung der Insassengruppen: Neben denjenigen, die leichtere oder schwere Straftaten verübt hatten, neben Bettlern, Prostituierten und Vaganten, befanden sich auch Arme oder Geistesgestörte in ihm. Sogar Waisenkinder mussten unter demselben Dach ihr Leben fristen und kamen schon in zartem Alter mit allen Formen der Kriminalität in Berührung. Geschlechtertrennung war zwar vorgeschrieben, wurde aber nicht immer eingehalten. Eine Folge der fehlenden Differenzierung, aber auch der chronischen Unterfinanzierung der Haftanstalten war drangvolle Enge. So lebten im Innsbrucker Zuchthaus, das für 100 bis 140 Personen ausgelegt war, zeitweise zwischen 300 und 350 Männer und Frauen. …
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Dr. Heike Talkenberger





