Vorteile und Anwendungsgebiete
Schon lange lässt sich die individuelle Sehfähigkeit mithilfe von bestimmten Laseroperationen teilweise verdoppeln. Bis dato traten hierbei vor allem im Zuge der LASIK-Methode bestimmte Nebenwirkungen auf. Da die Chirurgen hierbei dünnste Schichten der Hornhaut abtragen, kann es zu unerwünschten Beeinträchtigungen wie trockenen Augen oder Fremdkörpergefühl kommen.
Dementgegen handelt es sich bei der „Small Incision Lenticule Extraction“ um einen minimalinvasiven Eingriff, der mithilfe eines Femtosekundenlasers erfolgt. Entwickelt wurde die Methode im Jahr 2006 vom Carl Zeiss Meditec, ehe sie 2011 international eingeführt wurde. Schon ab dem Jahr 2014 kam sie weltweit – unter anderem in Europa und China – mehr als 100.000 Mal zum Einsatz.
Es sind vor allem die Vorteile, die Ärzte und Patienten ansprechen: Durch den Femtosekundenlaser ist es möglich, kleinste Schnitte in der Hornhaut zu setzen, wodurch diese stabil bleibt. Im Gegensatz zu anderen Methoden verringert sich die Einschnittsfläche dadurch um bis zu 80 Prozent. Auch externe Faktoren wie etwa die Raumluft oder die Luftfeuchtigkeit wirken sich nicht auf das Ergebnis aus. Patienten profitieren von dieser nahezu schmerzfreien Methode, da sie ein geringeres Infektionsrisiko birgt und die Augen schneller heilen. Dadurch dürfen Patienten bereits am Tag des Eingriffs wieder sportliche Aktivitäten ausüben.
Wenngleich das ReLex Smile-Verfahren inzwischen häufig angewendet wird, eignet es sich nicht für alle Formen der Fehlsichtigkeit. So empfehlen namenhafte Laserchirurgen vom Augenlaser-Zentrum in Köln das minimalinvasive Verfahren bestimmten Personengruppen: Dazu gehören Patienten mit Hornhautverkrümmung oder dünner Hornhaut, starker Kurzsichtigkeit sowie Personen mit trockenen Augen. Damit das Verfahren angewendet werden kann, müssen Patienten mindestens 18 Jahre alt sein. Eine „gleichbleibende“ Sehschwäche ist ein weiteres Kriterium, das vor der Operation erfüllt sein muss. Wie die „Kommission für Refraktive Chirurgie (PDF)“ festlegt, dürfen Weitsichtige, Schwangere, über 50-Jährige sowie Menschen mit chronisch-entzündlichen Augenleiden nicht behandelt werden. Selbiges gilt für Menschen, die eine oder mehrere Autoimmunerkrankungen haben und deren Wunden schlecht heilen.





