Gab es einen Fortschritt in der Entwicklung der Rechtssysteme? Schubert setzt überkommenen Vorstellungen von der angeblichen Grausamkeit des Mittelalters und dem frühneuzeitlichen Humanisierungsprozess andere Überlegungen entgegen. Nur zwei Beispiele: Erstens: Die Überwindung des Rachegedankens und die Ächtung privater Gewalt findet sich bereits in den Rechtssetzungen der mittelalterlichen Städte, die davon ausgehen, dass Missetaten immer einen die Allgemeinheit schädigenden Friedensbruch darstellen, und deshalb die Unterwerfung unter kollektiv gesetzte Gebote fordern. Und zweitens: Nicht die Lust an der Qual anderer bestimmte die Grundhaltung mittelalterlicher Menschen, sondern das Prinzip von Gnade, Barmherzigkeit und Mitleid gegenüber dem „armen Sünder“, auf das die christliche Religion verpflichtete.
Stets fordert Schubert dazu auf, intensiv über Begrifflichkeiten und ihre Kontexte in all ihrer Fremdheit nachzudenken. Sein Ziel ist die Reflexion des Lesers über die eigenen Grundlagen für Gesetz, Recht und Urteil auf der Folie der Vergangenheit. Die Aufgabe des Historikers sei es, zu zeigen, dass „in der Welt die Frage der Gerechtigkeit nicht widerspruchsfrei zu lösen ist und dass es sich von daher verbietet, über die Vergangenheit abwertende Urteile … zu fällen“. Insgesamt ein Buch, das die intensive Lektüre lohnt, für die man sich aber Zeit nehmen muss.
Rezension: Gleba, Gudrun




