Die genetische Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib, die Präimplantationsdiagnostik (PID), ist seit Juli 2011 in Deutschland in engen Grenzen erlaubt. Sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit vorliegt oder mit einer Fehl- oder Totgeburt zu rechnen ist, dürfen Ärzte Embryonen im 8-Zellstadium untersuchen.





