So entsteht dauerhafter Pflegestress
Stress entsteht bekanntlich dann, wenn die Anforderungen größer sind als die zur Verfügung stehenden Ressourcen. In der häuslichen Pflege kommen gleich mehrere Faktoren zusammen: ständige Anspannung und Bereitschaft, emotionale Nähe zur kranken Person, Übernahme von Verantwortung, ohne darauf vorbereitet worden zu sein, häufig auch noch der Beruf und eigene Kinder, und bei Erkrankungen wie Demenz praktisch unplanbare Verläufe. Wer nie weiß, was der nächste Tag bringen mag, kann nicht gut abschalten.
Der Körper reagiert auf Dauerstress durch vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen. Das steigert kurzfristig die Leistungsfähigkeit. Hält die Erholung über Monate aus, leidet auch schon mal Schlaf, Immunsystem und Herz-Kreislauf-System.
Es hilft, wenn man ein wenig mehr weiß über Leistungsansprüche und Versorgungsformen. Eine Online Ausbildung zum Pflegeberater bringt Angehörigen und anderen Interessenten die Beratungsmethode, Sozialrecht und Gesprächsführung strukturiert bei.
Die gesundheitlichen Folgen für Pflegende
Die Belastung geht durch mehrere Muster. Psychisch berichten Pflegende häufig von Erschöpfung, Gereiztheit, Schuldgefühlen und gedrückter Stimmung. Auch Angst- und depressive Symptome kommen vor, v. a. wenn der Zustand des Pflegebedürftigen sich verschlechtert und die Pflegenden das Gefühl haben, da nichts mehr ausrichten zu können. Körperlich können sich auch diese Beschwerden melden: Rückenschmerzen von Heben und Umlagern, Schlaflosigkeit von nächtlichen Einsätzen, Kopfschmerzen, Verspannungen, erhöhte Anfälligkeit für Infekte.
Geselligkeit verkümmert. Freundschaften und Einladungen werden rar, Hobbys aufgegeben. Dieser Rückzug steigert das Gefühl des Mangels und nimmt gerade die Quellen weg, an denen Stress normalerweise abperlt. Häufig genug verschieben die Pflegenden auch ihre eigenen Arztbesuche, weil die Versorgung des anderen dazwischen kommt. So bleiben eigene Beschwerden länger unerkannt.
Welche Entlastungsangebote gibt es?
Gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, die von den Pflegekassen, Pflegestützpunkten und Kommunen vermittelt wird. Die Berater erklären, welche Leistungen zustehen, und helfen beim Ausfüllen der Anträge.
Zu den wichtigsten Bausteinen gehören:
● Pflegegeld und Pflegesachleistungen (je nachdem, ob Angehörige oder ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen)
● Entlastungsbetrag (z. B. für Haushaltshilfen)
● Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt
● Kurzzeitpflege und Tagespflege, die zeitweise die Betreuung übernehmen
● Pflegekurse, die Handgriffe, Lagerung und den Umgang mit Demenz erläutern
Darüber hinaus gehören Selbsthilfegruppen, in denen Pflegende ihre Erfahrungen austauschen können, sowie Kurangebote für Angehörige dazu. Viele dieser Leistungen verfallen ungenutzt, weil sie nicht bekannt sind. Eine gute Beratung wirkt sich somit direkt auf die Gesundheit der Pflegenden aus, da sie Freiräume schafft, bevor eine chronische Erschöpfung entstehen kann.





