Das osmanische 19. Jahrhundert steht unter dem Vorzeichen von Reformen. Reagiert wurde damit auf die Wahrnehmung eines Niedergangs, der erstmals 1630 von dem Staatsbeamten Koçu Bey in einem an den Sultan gerichteten Memorandum diagnostiziert wurde. Mit dem „hohen herrscherlichen Handschreiben“ (hatt-i scherif) von Gülhane (einem Pavillon in den Gärten unterhalb des Topkap?-Serails) wurde das Reformzeitalter 1839 dann offiziell ausgerufen. Dort heißt es in der Einleitung: „Weil man seit 150 Jahren in Folge von vielfältigen Unfällen und verschiedenen anderen Ursachen nicht mehr die religiösen und staatlichen Gesetze als alleinige Richtschnur der Handlungen betrachtete, haben sich die Kraft und der Wohlstand der früheren Zeiten in Schwäche und Armut verwandelt.“
Mit diesem Reformedikt, das allen osmanischen Untertanen die Sicherheit von Leben, Besitz und Ehre garantierte und damit durchaus revolutionär war, beginnen die tanzimat-i hayriye (wörtlich: wohltätige Verordnungen). Das Ziel war, den Staatsapparat zu straffen, das Heeres- und Erziehungswesen zu modernisieren, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern und eine einheitliche Verwaltung für die Provinzen zu schaffen. Rasch erschienen gesetzliche Regelungen: Unter anderem wurde 1840 ein Strafgesetzbuch erlassen, und die Provinzen wurden nach französischem Vorbild neu geordnet; 1850 folgte ein Handelsgesetz; 1858 ordnete man den Grundbesitz neu; 1864 und 1871 folgten erneut Gesetze zur Provinzverwaltung; 1876 war das Bürgerliche Gesetzbuch fertiggestellt, das zwar europäisch anmuten mochte, tatsächlich aber eine Zusammenfassung des islamischen religiösen Rechts (scharia) darstellte. 1876 kulminierten die Tanzimat in der Ausrufung einer osmanischen Verfassung.
Selbst unter der „absolutistischen“ Herrschaft Sultan Abdülhamids II. (1876–1909), der 1878 die Verfassung suspendierte, gingen die Reformen weiter. Anders als während der Tanzimat-Zeit lag das Modernisierungsprojekt jetzt jedoch nicht mehr in der Hand bedeutender Staatsmänner an der Hohen Pforte (wie Mustafa Re¸sid Pascha, Mehmed Fuad Pascha, Mehmed Emin Ali Pascha und Midhat Pascha), sondern bei Hofbediensteten um Abdülhamid II. Sie zeigten sich skeptischer gegenüber Europa und gaben sich bevorzugt ein „islamisches“ Gepräge.
Sosehr sich Tanzimat, hamidische Zeit und die anschließende Dekade der jungtürkischen Herrschaft (1908–1918) unterscheiden, sosehr sind sie durch das Anliegen verbunden, den Erhalt des Reiches durch Reformen zu sichern; man kann sogar einen Bogen bis zu Mustafa Kemal Atatürk (1881–1938) schlagen, dem Begründer der modernen Türkei, unter dem deren Umwandlung in einen säkularen und modernen Staat abgeschlossen wurde.
Im Vertrag von Küçük Kaynarca (im heutigen Nordostbulgarien gelegen) mußte das Osmanische Reich 1774 dem Zarenreich Durchfahrtsrechte durch die Meerengen des Bosporus und der Dardanellen in das Mittelmeer gewähren sowie den Anspruch Rußlands anerkennen, als Schutzmacht der unter osmanischer Herrschaft lebenden griechisch-orthodoxen Bevölkerung aufzutreten. Spätestens mit diesem Vertrag war der osmanischen Staatsführung klargeworden, wie sehr sie den europäischen Großmächten gegenüber in ein Verhältnis der Unterlegenheit geraten war…




