1308 Graf Heinrich VII. von Luxemburg wird zum deutschen König gewählt. Heinrich behält seine Ordnungszahl bei – ungeachtet des gleichnamigen staufischen Königs Heinrich (VII.) von 1220 bis 1235.
1310 Heinrich belehnt seinen einzigen Sohn Johann mit Böhmen – 1311 folgt dessen Königskrönung in Prag. Die Luxemburger verfügen damit neben ihren Stammländern im Westen des Reichs über ein zweites wichtiges Territorium im Osten.
1312 Heinrich VII. wird in der Lateranbasilika in Rom von drei Kardinälen zum Kaiser gekrönt (der Papst residiert seit 1309 in Avignon). Der Italienzug verläuft jedoch unter widrigen Umständen und endet mit dem Tod des Kaisers im Sommer 1313 bei Siena; Heinrich wird in der Kathedrale von Pisa beigesetzt.
1314 Streitigkeiten über die Nachfolge Heinrichs führen zur Doppelwahl des Habsburgers Friedrich der Schöne und des Wittelsbachers Ludwig der Bayer. Der zuvor ebenso als aussichtsreicher Kandidat gehandelte Luxemburger Johann von Böhmen, der Sohn Heinrichs, kommt nicht zum Zug und stellt sich auf die Seite Ludwigs. Der Thronstreit, der erst 1322 zugunsten Ludwigs entschieden wird, offenbart die Mängel bei den Regelungen zum Kurrecht.
1338 „Kurverein von Rhens“: Die Kurfürsten erklären sich zu den einzig legitimen Wahlmännern von Kaiser und König. Der Einfluß des Papstes auf die Wahl wird erheblich eingeschränkt, die eigene Position gegenüber dem König gestärkt.
1346 Der Streit um die Herrschaft in Tirol sowie Konflikte mit dem Papst (seit 1342 Clemens VI.) führen zur Entmachtung Ludwigs des Bayern durch die Kurfürsten. Sie erheben seinen Rivalen, den Luxemburger Karl von Mähren, den Sohn Johanns von Böhmen, in Rhens bei Koblenz zum (Gegen-)König.
1346–1349 Karl IV. etabliert sich gegen alle Widerstände als römisch-deutscher König. Seine Position ist nach dem plötzlichen Tod Ludwigs des Bayern im Oktober 1347 gefestigt. 1349 wird er erneut zum König gewählt und in Aachen gekrönt, 1355 folgt die Kaiserkrönung in Rom.
1347–1352 Mehrere Pestwellen überziehen weite Teile Europas.
1356 Die „Goldene Bulle“ ordnet das Verhältnis von König und Kurfürsten neu, geregelt wird insbesondere die Königswahl durch die sieben Kurfürsten. Das „Grundgesetz“ des Reichs hat bis zu dessen Auflösung 1806 Bestand.
1373 Im Vertrag von Tangermünde erwirbt Karl IV. die Mark Brandenburg für eine halbe Million Gulden von Otto von Wittelsbach.




