Patienten haben ein Recht darauf, die ärztlichen Behandlungsunterlagen einzusehen. Deshalb müssen diese leserlich geschrieben sein, so daß der Kranke sie entziffern kann, entschied das Amtsgericht Hagen. Ein Patient hatte seinen Arzt gebeten, handschriftlich verfaßte Passagen eines Krankenberichtes, die er nicht lesen konnte, neu zu schreiben oder sie ihm im persönlichen Gespräch zu erläutern. Der Arzt lehnte das ab – zu Unrecht, fand das Gericht. (AZ: 10 C 33/97)
Nicola Siegmund-Schultze





