Patienten haben das Recht zu verhindern, daß medizinische Befunde an andere Ärzte weitergegeben werden. Zu diesem Schluß kam das Oberlandesgericht in Hamm bei einem Mann, der mit dem Verdacht auf eine chronische Wirbelsäulenerkrankung ins Krankenhaus gekommen war.
Er untersagte der Klinik, das Ergebnis der Untersuchung an seinen Hausarzt zu schicken. Daraus wäre hervorgegangen, daß die vermutete Diagnose nicht zutraf. Diese Information aber hätte verhindert, daß der Kläger eine verminderte Belastbarkeit im Beruf attestiert bekam.
Nur bei ansteckenden Krankheiten mit Meldepflicht müssen die Ärzte ihr Wissen in jedem Fall weitergeben. (OLG Hamm, AZ 3 U 120/94)
Nicola Siegmund-Schultze





