Ein Faxgerät kann für Patienten ein Hilfsmittel sein, das Krankenkassen bezahlen müssen, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Ein Arzt hatte einem Mann, der nach einer Kehlkopfoperation kaum sprechen kann, ein Fax verschrieben. Das Gerät soll ihm auch helfen, im Notfall rasch Hilfe zu holen. In bestimmten Fällen, urteilten die Richter, sei ein Fax einem Schreibtelefon vergleichbar, wie es Gehörlosen erstattet wird, oder einem Luftreinigungsgerät für Allergiker. (AZ: 30C3218/97-45)
Nicola Siegmund-Schultze





