Ein Musiker, der sich nach einer schweißtreibenden Probe eine Flasche Wasser kauft, ist auf dem Weg zum Kiosk nicht unfallversichert. Das entschied das Bundessozialgericht. Ein Solo-Cellist hatte die Rückfahrt von einer mehrstündigen Probe unterbrochen, um sich eine Flasche Mineralwasser zu besorgen. Dazu parkte er sein Auto und ging in ein Geschäft, das etwa 64 Meter abseits des eigentlichen Heimwegs lag. Auf dem Rückweg zum Wagen stürzte er am Straßenrand und verletzte sich erheblich. Das sei kein Arbeitsunfall, so das Gericht, denn der Cellist habe den versicherten Heimweg verlassen. Dabei sei es unerheblich, daß der Durst infolge der anstrengenden Orchesterprobe aufgetreten war. (AZ:B 2 U 31/98)
Ulrich Fricke





