Wenn ein gerissenes Band an der Kniescheibe wenige Tage nach der Operation wieder reißt, hat der Arzt die erste Verletzung vermutlich nicht gut genug versorgt. Jedenfalls hat er nachzuweisen, daß er keine Schuld am erneuten Riß hat, entschied das Oberlandesgericht in Köln. Auch muß er Klagen des Patienten über Schmerzen zum Anlaß nehmen, die Möglichkeit eines zweiten Bänderrisses zu prüfen. Versäumnisse könnten so schwer wiegen wie ein Behandlungsfehler. (OLG Köln, AZ 5 U 154/95)
Nicola Siegmund-Schultze





