Ein Arzt darf an seinen Kollegen herabsetzende Kritik üben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Ein Patient hatte ohne Wissen seines Hausarztes eine Klinik aufgesucht, weil er an starken rheumatischen Schmerzen litt. Die Klinikärzte setzten die bisherige Therapie ab, doch ohne Erfolg. In Briefen an die AOK und den Chefarzt der Klinik warf der Hausarzt seinen Kollegen vor, ihr „Unwissen” hätte eine „regionale Eruption der Kostenexplosion im Gesundheitswesen” verursacht. Das Bundesverfassungsgericht hielt diese Schelte für zulässig: Auch herabsetzende Kritik gelte als freie Meinungsäußerung und dürfe nicht als berufsunwürdiges Verhalten geahndet werden.
Ulrich Fricke





