Tierversuche sind für viele Menschen ein emotionales Thema. Öffentliche Diskussionen darüber sind schwierig, obwohl wir ihnen einiges verdanken. Viele medizinische Erkenntnisse wurden erst durch Tierversuche möglich und ohne sie gäbe es keine sicheren Medikamente. Auch die Vermarktung vieler Alltagsprodukte ginge nicht ohne vorherige Tests an Tieren. Aber wie viele Tiere sind es tatsächlich und wofür werden sie eingesetzt?
Keine Tierversuche für Kosmetika in der EU?
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Versuche an rund 2,13 Millionen Tieren durchgeführt, wie aus der Statistik des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) hervorgeht. Rund zwei Drittel von ihnen wurden in der Grundlagenforschung oder angewandten Forschung benötigt – also überwiegend zur Erforschung von Körperfunktionen, Krankheiten und deren Therapien. Rund 246.650 Tiere (rund 17 Prozent) wurden für die „Qualitätskontrolle, Toxikologie und andere Unbedenklichkeitsprüfungen“ verwendet. Unter diese Kategorie fallen neben Routinetests in der Produktion von Lebensmitteln, Chemikalien, Arzneimitteln und Medizinprodukten offiziell auch Tierversuche für Kosmetika. Allerdings wurden in dieser Rubrik tatsächlich Null Tiere verwendet.
Das ist kein Zufall. Denn innerhalb der Europäischen Union sind Tierversuche im Zusammenhang mit Kosmetika seit 2013 grundsätzlich und gänzlich verboten. Das gilt sowohl für fertige Kosmetika wie Cremes, Lotionen, Duschgele, Shampoos und Makeup als auch deren Einzelbestandteile. Auch verkaufen darf man Kosmetika in der EU nicht mehr, wenn diese an Tieren getestet wurden. Alle Produkte, die mit unserer Haut, Haaren, Nägeln, Zähnen oder Mundhöhle in Kontakt kommen sind also prinzipiell ohne Tierleid entstanden – sofern sie in der EU entwickelt, produziert oder verkauft wurden.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass viele Bestandteile von Pflegeprodukten als Chemikalien gelten, weil sie nicht ausschließlich in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verarbeitet werden – etwa in Wasch- oder Putzmitteln, Medikamenten oder Farben. Bei deren Zulassung und Produktion sind Tierversuche zur Qualitätskontrolle und Sicherheit durch das Chemikaliengesetz routinemäßig vorgeschrieben, sofern keine tierfreien Alternativen möglich sind. Wird eine Substanz also nicht nur in Kosmetika verwendet, wird sie in den Tierversuchsstatistiken als Chemikalie gelistet.






