Ziel der neuen Regelungen ist wie so oft in der Politik ein Kompromiss: Naturschutz, wirtschaftliche Interessen und die teils ökologisch problematischen Maßnahmen zur Energiewende sollen unter einen Hut gebracht werden. Entsprechend war das neue Bundesnaturschutzgesetz keine leichte Geburt. Mit der Verabschiedung hat der Bundestag die monatelange Hängepartie nun beendet. Die Novelle muss allerdings jetzt noch den Bundesrat passieren.
Vor allem über Defizite bei den ursprünglich geplanten Regelungen zum Schutz von Nord- und Ostsee hatten sich Naturschutzorganisationen im Vorfeld beschwert. Dies hatte offenbar Wirkung gezeigt und so wurden Veränderungen vorgenommen. Doch nach wie vor bemängeln der NABU und weitere Umweltverbände fehlende Regelungen, vor allem hinsichtlich der Landwirtschaft und Lösungen zum Stopp des Artensterbens.
Laut Bundesumweltministerium ist tatsächlich einer der wichtigsten Punkte des neuen Naturschutzgesetzes die Zukunft der Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt dazu: “Auf der neuen Grundlage können wir nun weitere Meeresschutzgebiete ausweisen, die den Zustand in Nord- und Ostsee deutlich verbessern werden. Dabei werden wir wie immer alle Betroffenen einbeziehen und Interessen miteinander abwägen”, so Hendricks. Als einen weiteren besonderen Beitrag zur Stärkung der biologischer Vielfalt hebt das Ministerium die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen hervor. Diese Regelung soll beispielsweise Fledermäuse und anderen hochspezialisierte Arten schützen.
Lob und Kritik
Der NABU reagierte auf die Verabschiedung der Novelle sowohl mit Lob als auch mit Tadel: “Die Abgeordneten haben sich klar positioniert: Beim Schutz von Nord- und Ostsee lassen sie sich nicht von Lobbygruppen an die Leine legen. Das ist richtig so. Das Bundesumweltministerium tat gut daran, gemeinsam mit dem Parlament den Angriff mehrerer anderer Ministerien abzuwehren, die sich ein gefährliches Vetorecht hatten sichern wollen”, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes.
Gleichzeitig bringe das neue Bundesnaturschutzgesetz allerdings in anderen Bereichen keine großen Fortschritte, beklagt der NABU. Mit Blick auf den Artenschwund wäre es zum Beispiel wichtig gewesen, die Vorschriften zur Vernetzung bestehender Biotope zu verbessern und die Liste geschützter Biotope deutlich zu erweitern. Immerhin wurden Höhlen und Stollen einbezogen, hebt der NABU positiv hervor. Aber es gibt der Naturschutzorganisation zufolge auf der Liste immer noch wichtige Lücken: Es fehlen sowohl Wallhecken als auch Streuobstwiesen – und damit wahre Hotspots für den Erhalt der Artenvielfalt.




