Eine Klinik ist auch für Schäden haftbar, die ihre Patienten während eines Krankentransportes erleiden. Das Oberlandesgericht Hamm entschied zugunsten einer pflegebedürftigen Frau, die für eine Untersuchung von einer Bochumer Klinik in ein anderes Krankenhaus gefahren werden sollte. Die Angestellten der Transportfirma stellten sich dabei so ungeschickt an, dass die Frau mit dem Kopf an die Türkante des Krankenwagens schlug. Die Folgen waren schwere Gehirnschäden und Lähmungen. Die Richter werteten es als unerheblich, dass sich die Frau während des Einschiebens in den Wagen plötzlich aufgerichtet hatte: Für diesen Fall hätten Vorkehrungen getroffen werden müssen. Sie sprachen der Frau 20 000 Euro Schmerzensgeld zu. (AZ 3 U 182/05)





