Die Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen die Kosten für eine Magenverkleinerung übernehmen. Das Bundessozialgericht gab mehreren stark übergewichtigen Patienten Recht, die sich ihren Magen operativ mit einem elastischen Silikonband verengen lassen wollten. So sollte der Appetit gedämpft werden. Die Kassen hatten die Erstattung mit der Begründung abgelehnt, der Eingriff würde ein gesundes Organ betreffen, und Übergewicht habe häufig eher psychische Ursachen. Nach Ansicht der Richter sei jedoch die Magenverkleinerung als Ultima Ratio zu rechtfertigen, weil sich Übergewicht negativ auf den gesamten Körper auswirke. Allerdings müssten andere Maßnahmen wie Diäten vorher fehlgeschlagen sein. AZ: B 1 KR 1/02
Thomas Willke





