Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hält am Verbot für „ Snus-Tabak” fest. Die besonders in Schweden beliebten Tabaks-Beutel werden in die Backe geschoben. Von dort gelangt etwa die dreifache Nikotin-Dosis einer Zigarette direkt ins Blut. Gegen das seit 1992 bestehende Verbot – nur für Schweden besteht eine Ausnahmeregelung – hatte eine Tabakfirma geklagt, die Snus auch in Deutschland und Großbritannien verkaufen wollte. Doch die Richter stuften die menschliche Gesundheit höher ein als den freien Warenverkehr in Europa. Denn die bei Jugendlichen und Sportlern zur Anregung beliebten Snus könnten Mundhöhlenkrebs verursachen. Kurios: Kautabak bleibt nach EU-Recht weiter erlaubt, weil er in Europa eine lange Tradition hat. (AZ: C-210/03 und C-434/02)





