Eine Therapie nach den Grundsätzen des österreichischen „ Fastenarztes” F. X. Mayr müssen die Krankenkassen nicht bezahlen. So entschied das Bundessozialgericht in Kassel gegen eine Patientin, die sich wegen Migräne und verschiedener Allergien in einer Privatklinik behandeln ließ. Neben einer speziellen Diät umfasst die 14-tägige alternative Behandlung vor allem Massagen und Darmspülungen. Die so genannte Colon-Hydro-Therapie soll das geschwächte Immunsystem stärken. Die Klägerin hatte etwa 6650 Euro vorgestreckt, die sie von ihrer Kasse zurückforderte. Das Gericht hielt die Therapie nach F. X. Mayr jedoch für wissenschaftlich nicht ausreichend belegt und wies die Forderung ab. AZ B 1 KR 16/00R





