Die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine Magenverkleinerung zu übernehmen. Bei dieser Operation wird der Magen durch ein Silikonband zusammengeschnürt. Dadurch stellt sich das Sättigungsgefühl eher ein, und langfristig sinkt das Gewicht. Das Landessozialgericht in Mainz wies die Klage einer übergewichtigen Patientin auf Kostenübernahme ab. Zunächst müsse sie es mit herkömmlichen Behandlungen versuchen– beispielsweise ärztlich geleiteten Diätprogrammen oder Gruppen- gesprächen. Erst wenn diese nicht fruchteten, müsse die Kasse den Eingriff bezahlen. Anders wäre es, urteilte das Gericht, wenn das Übergewicht schon schwerwiegende Krankheiten verursacht hätte, beispielsweise Diabetes oder einen Herzinfarkt. AZ: L 5 KR 86/03





