Die Krankenkassen müssen Medikamente nur bezahlen, wenn sie in Deutschland zugelassen sind. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied gegen einen Mann, der sich für fast 6500 Euro das Mittel Immucothel gegen Blasenkrebs aus den Niederlanden besorgt hatte. Dort ist der aus einer kalifornischen Schnecke gewonnene Wirkstoff zugelassen. Der Patient könne sich nicht auf die EU-weite Warenverkehrsfreiheit berufen, weil beim Gesundheitsschutz jedes Land eigene Regelungen treffen dürfe.
Außerdem, so die Richter, habe der Hersteller es schlicht versäumt, die für ihn relativ teure gesamteuropäische Zulassung zu beantragen. Allerdings dürfen solche Medikamente auch weiterhin – auf eigene Kosten – nach Deutschland importiert werden. (AZ: B 1 KR 21/02 R)





