Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei täglichem Konsum von Cannabis der Führerschein wegen fehlender Fahreignung direkt entzogen werden kann. Eine vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist dazu nicht erforderlich. Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit einigen Monaten nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Mann mit der Begründung, zunächst hätte eine MPU klären müssen, ob ihm grundsätzlich die Fahreignung fehle. Die Richter hielten das für nicht notwendig. Az: BVerwG 3 C 1.0





