Da die Versicherung zunächst nicht alle Berufstätigen erfaßte, hatten viele Briten nach dem Ersten Weltkrieg keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der vielfach als „revolutionär“ beschriebenen Lage konnten die politisch radikalisierten Arbeiter und demobilisierten Soldaten, die häufig noch im Besitz ihrer Waffen waren, aber nicht einfach an die Sozialfürsorge verwiesen werden, die immer noch als entehrend galt. Der Wunsch nach innerer Stabilität gab dem Prinzip der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung schnell den Todesstoß. Bereits im November 1918 entschloß sich die britische Regierung, arbeitslosen Zivilisten und Kriegsveteranen übergangsweise „Spenden“ zu zahlen. Im November 1920 weitete man zudem den Wirkungsbereich der Arbeitslosenversicherung nochmals beträchtlich aus (statt zunächst 2,25 Millionen umfaßte sie nun 11,75 Millionen Arbeiter). Gleichzeitig wurde das Arbeitslosengeld angehoben. Nur einen Monat später begann der Sturzflug der britischen Wirtschaft. Die Quote der versicherten Arbeitslosen stieg von 3,5 Prozent (November 1920) auf 11,2 Prozent im Januar und 23,4 Prozent im Mai 1921. In weiten Teilen des Landes begann die „große Depression“ nicht Ende, sondern Anfang der 1920er Jahre und dauerte bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs. Trotz der Übergangsregelungen hatten viele neu in die Versicherung Aufgenommene für längerfristige Ansprüche noch nicht genügend Beiträge eingezahlt. Wieder zögerte die Regierung, die Menschen der ohnehin überlasteten Sozialfürsorge zu überlassen. Man entschloß sich zur Einrichtung einer befristeten Arbeitslosenhilfe, die zwischen den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der auf Bedürftigkeit beruhenden kommunalen Sozialfürsorge stand. Entgegen den Erwartungen blieb die wirtschaftliche Lage aber langfristig kritisch, und die immer wieder verlängerte Arbeitslosenhilfe wurde unter wechselnden Namen zu einem festen Bestandteil des Sozialsystems. Britische Regierungen bemühten sich wiederholt, den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Von 1924 bis 1930 mußten Antragsteller nachweisen, daß sie sich wirklich um Arbeit bemüh-ten – auch wenn alle wußten, daß es keine freien Stellen gab. Und das Anomalitäten-Gesetz vom Juli 1931 diente vor allem dazu, verheirateten Frauen Ansprüche zu verweigern. Damit war der steigenden Verschuldung des Versicherungsfonds jedoch nicht beizukommen, und die Weltwirtschaftskrise machte schließlich umfangreichere Reformen nötig.
Die Kosten der Arbeitslosenhilfe übernahm bereits 1930 das Finanzministerium. Der Vorschlag, die Zahlungen um zehn Prozent zu kürzen, spaltete aber 1931 die Labour-Regierung und brachte sie zu Fall. Premierminister Ramsay MacDonald blieb im Amt und bildete eine „Nationale Regierung“ aus Teilen der Labour Party, den Konser?vativen und den Liberalen, was ihn für viele ehemalige Anhänger zum „Verräter“ stempelte. Die neue Regierung setzte die Kürzungen um, begrenzte die bis dahin de facto unbefristet gezahlte Arbeitslosenhilfe zeitlich und verknüpfte sie zudem mit einer Bedürftigkeitsprüfung.
Für viele Langzeitarbeitslose war nun das Abgleiten in die Sozialfürsorge absehbar, und die Prüfung nahm dies psychologisch vorweg. Sie löste Erbitterung aus, da sie das Stigma der So?zialfürsorge trug und alle Mitglieder des Haushalts, zu dem ein Arbeitsloser gehörte, für dessen Unterhalt verantwortlich machte. Ein verbreiteter Vorwurf: Die Betroffenen verließen häufig aus Scham, daß sie von Eltern, Kindern oder anderen Angehörigen unterhalten werden mußten, das Haus – so würden die Familien der Arbeitslosen zerstört. In vielen Städten kam es zu Demonstrationen und gewalttätigen Unruhen, ganz besonders in Birkenhead und Liverpool (September 1932) sowie in Belfast (Oktober 1932).




