von ROLF HEßBRÜGGE
Es kommt vor, dass Spaziergänger, die im Sommer an einem großen Acker im schwäbischen Renningen vorbeigehen, die 110 wählen. Denn dort ragt sattgrüner Hanf (lateinisch: Cannabis) in den Himmel. Doch die Polizei bleibt in diesen Fällen entspannt, denn der Anbau auf der 1500 Quadratmeter großen Fläche ist völlig legal. Die meterhohen Pflanzen mit ihren charakteristischen Siebenfinger-Blättern sehen zwar ihren Verwandten, aus denen Haschisch oder Marihuana produziert werden, verdächtig ähnlich. Doch die Agrarwissenschaftlerin Simone Graeff von der Universität Hohenheim beteuert: „Die Hanfsorten, die in unserem Feldversuch angebaut werden, bleiben allesamt unter der in Deutschland geltenden Wirkstoffobergrenze von 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol, kurz THC.“ Mit anderen Worten: Der Hanf ist für die Drogenherstellung ungeeignet.





