“Müßiggang ist ein Feind der Seele. Deshalb müssen sich die Brüder zu bestimmten Zeiten der Handarbeit und zu bestimmten Zeiten wiederum der Lesung göttlicher Dinge widmen.” Bereits um das Jahr 530 schrieb Benedikt von Nursia im 48. Kapitel seiner Ordensregel vor, daß Mönche ihre Zeit nicht nur im Gebet, sondern auch mit Handarbeiten verbringen sollten. Dieser Grundsatz wurde später unter dem Motto “ora et labora”, bete und arbeite, zusammengefaßt. Die Benediktus-Regel wurde in den folgenden Jahrhunderten die bestimmende Ordensregel im Abendland und ist seit dem 8. Jahrhundert für alle Benediktiner und Benediktinerinnen verbindlich. In 73 Kapiteln regelt sie das gesamte Leben im Kloster wie Gottesdienst, Ordenseintritt, Verhalten und Bestrafung der Mönche, die Abtswahl, aber auch die Verwaltung des Klostergutes und das tägliche Leben. Neben der Regel kann auch der St. Galler Klosterplan Auskunft über das Leben im Kloster geben. Er wurde im 9. Jahrhundert aufgezeichnet und zeigt eine nach den Vorschriften der Benediktus-Regel gestaltete Klosteranlage. Es ist ein idealtypisches Kloster, das sich aber keiner bekannten Anlage eindeutig zuordnen läßt, auch wenn sich manche Elemente sowohl in St. Gallen als auch auf der Insel Reichenau wiederfinden lassen. Nach dem Ordenseintritt sollten die Mönche ihr Kloster theoretisch nie wieder verlassen, das heißt sie waren zur “stabilitas loci” verpflichtet. Im Alltag war dies aber nicht immer einzuhalten, da die Mönche auch Aufgaben außerhalb der Klostermauer ausführen mußten. Idealerweise sollten sie sich nur im innersten Klosterbezirk aufhalten, um nicht durch die äußere Welt von der Hinwendung zu Gott abgelenkt zu werden. Innerhalb der äußeren Klostermauer sollten alle Gebäude und Werkstätten gelegen sein, die für ein funktionstüchtiges und autarkes Kloster benötigt wurden.
Den Mittelpunkt des Klosters bildete die Kirche mit dem Kreuzgang, an den das Dormitorium (der Schlafsaal der Mönche), das Refektorium (der Speisesaal), und der Kapitelsaal (für Zusammenkünfte) angrenzten. Als notwendig für die Versorgung der Brüder galten beispielsweise Kornspeicher und Backhaus, Gemüse-, Obst- und Kräutergarten, aber auch ein Friedhof, ein Infirmarium für Kranke, ein Gästehaus, sowie Stallungen für die Tiere und eine Mühle. Die Aachener Synode von 816 sah vor, daß die Mönche anfallende Arbeiten selbst verrichteten und ihre Kleider selbst wuschen. Im Klosterplan lassen sich Werkstätten für Schuster, Sattler, Schwertfeger und Messerschleifer, Schildner, Drechsler, Gerber, Gold- und Eisenschmiede, Walker, Bäcker, eine Küferei, eine Drechslerei und sogar eine Bierbrauerei finden.
Schon früh mußten zur Unterstützung der Mönche für körperliche Arbeiten Laien herangezogen werden; so enthält der St. Galler Plan auch ein Doppelhaus für weltliche Werkleute. Ursprünglich waren diese nur einfache Hilfskräfte, vom 11. Jahrhundert an lebten sie aber häufig unter einer quasi-monastischen Regel und wurden als Konversen enger an das Klosterleben angebunden.
Der zentral gelegene Kirchenbau spiegelt die Bedeutung des Gottesdienstes wieder. Die Mönche trafen sich siebenmal am Tag zum Gebet, wobei der genaue Zeitpunkt von der Jahreszeit abhing. “Loben wir also unsern Schöpfer… zu diesen Zeiten, das heißt, beim Frühgottesdienst, bei der Prim, Terz, Sext, Non, Vesper und Komplet. Und auch des Nachts wollen wir uns erheben, um ihn zu preisen” (16. Kapitel der Benediktus-Regel). Damit die Mönche ohne Verzögerung und pünktlich zum Nachtgottesdienst gelangen konnten, führte meist vom Dormitorium (in dem stets Licht brannte) eine Treppe direkt in den Chor der Kirche.




