In Deutschland sind Gen-Tests, die direkt an den Konsumenten verkauft werden, zwar nicht verboten, die Anforderungen des Gendiagnostik-Gesetzes von 2010 an Gen-Tests zu medizinischen Zwecken kommen einem Verbot aber ziemlich nahe. So dürfen nur Ärzte genetische Untersuchungen vornehmen – nach Aufklärung und schriftlicher Einwilligung der ratsuchenden Person. Bei prädiktiven Gen-Tests (die beispielsweise Krankheiten vorhersagen) ist eine genetische Beratung verpflichtend. Dass das Gesetz Lücken hat, zeigt das Beispiel des privaten Zentrums für Humangenetik bio.logis mit Sitz in Frankfurt am Main, das seit Juli 2011 eine Analyse von über 100 genetischen Varianten direkt über das Internet vermarktet. Gründerin ist die Medizin-Professorin Daniela Steinberger. Der Trick ist: „Der Gesetzgeber sagt nicht ausdrücklich, dass Aufklärung und Beratung in einem persönlichen Gespräch stattfinden müssen”, sagt der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz und ergänzt: „Außerdem können Testwillige bewusst darauf verzichten.” Es gebe hier noch keine Rechtsprechung, auf die man sich stützen könne.





