Eine Blutspende ist nicht ohne Risiko, und wer dabei verletzt wird, kann Schadensersatz beanspruchen. Der Karlsruher Bundesgerichtshof gab einem Polizisten Recht, dessen Hautnerv beim Blutspenden von der Kanüle getroffen worden war. Seitdem leidet der Mann trotz dauerhafter Einnahme von Schmerzmitteln unter starken Nervenschmerzen im linken Unterarm und kann seinen Beruf nur noch halbtags ausüben. Nach Ansicht der Richter hatte der Blutspendedienst den Mann nicht ausreichend über mögliche Nervenverletzungen aufgeklärt. Ein Blutspender sei jedoch auf Informationen auch über extrem geringe Risiken angewiesen, da er genau abwägen müsse, ob er diese zum Wohl der Allgemeinheit auf sich nehmen wolle. (AZ: VI ZR 279/04)





