S o beschrieb Heinrich Heine 1854 in seinem Gedicht „Erinnerung an Hammonia“ den alljährlich stattfindenden öffentlichen Umzug der Waisenkinder in Hamburg. Mit dem „Waisengrün“ sollten bis 1876 vor allem Spenden für das Hamburger Waisenhaus eingeworben werden, gleichzeitig sollte der Umzug aber auch ein Festtag für die Waisenkinder selbst sein. Wie Heinrich Heine in seinem Gedicht beschreibt, nutzten viele Hamburger Bürger diesen Tag, um für die Kinder, die aufgrund ihrer Elternlosigkeit und Armut Mitleid erregten, zu spenden.
Waisenkinder waren sicherlich die prominenteste Gruppe unter den von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen früherer Zeiten. Untersuchungen über verschiedene Waisenhäuser und andere Erziehungsanstalten zeigen aber, dass es sich bei den in diesen Einrichtungen erzogenen Kindern häufig gar nicht um Vollwaisen im eigentlichen Sinn handelte. Zudem waren sie nicht die einzige Gruppe von armen Kindern. Auch Kinder, die in von Armut betroffenen Familien aufwuchsen, waren auf Unterstützung angewiesen.
Welche Kinder im Einzelnen als arm und hilfsbedürftig anzusehen waren, hing natürlich von den in einer bestimmten Zeit und Region üblichen Lebensbedingungen ab. Überträgt man heutige Definitionen von Kinderarmut auf frühere Zeiten, spielt jedoch nicht nur die Verfügbarkeit von materiellen Gütern wie Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum eine Rolle. Dazu kamen auch andere Faktoren wie der Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, die Betreuungssituation und die Chance zur kind‧gerechten Entwicklung. Letztere war bis zum Erlass der ersten gesetzlichen Schutzbestimmungen im 19. Jahrhundert oft dadurch gefährdet, dass viele Kinder in Fabriken oder auch landwirtschaftlichen und handwerklichen Betrieben arbeiten mussten, um zum Lebensunterhalt ihrer Familie beizutragen. Erst 1839 wurde in Preußen ein Gesetz erlassen, das es verbot, Kinder unter einem Alter von neun Jahren in Fabriken zu beschäftigen. Ältere Kinder bis zum Alter von 16 Jahren durften nur beschäftigt werden, wenn sie nachweisen konnten, dass sie zumindest lesen und schreiben gelernt hatten oder neben der Arbeit eine Schule besuchten. Die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder wurde erst 1891 ganz verboten.
Neben Armut und Elternlosigkeit war häufig auch drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung ein Grund, weshalb Kinder in das Visier staatlicher oder karitativer Einrichtungen gerieten. Dies galt vor allem für diejenigen, deren angebliche Verwahrlosung dadurch öffentlich sichtbar wurde, dass sie den größten Teil des Tages unbeschäftigt auf der Straße verbrachten. Dabei handelte es sich in erster Linie um ein großstädtisches Phänomen, das im 19. Jahrhundert vor allem in Großbritannien intensiv diskutiert wurde. Hier wurden diese „Straßenkinder“ (die in den meisten Fällen eine Familie und ein Zuhause hatten) oft als savages (Wilde) bezeichnet – eine Formulierung, die ihre Andersartigkeit und potentielle Gefährlichkeit betonen sollte.





