Generell gilt, dass Fremde in der Regel nicht rechtlos waren, aber doch oft einer rechtlichen Andersbehandlung unterlagen. Die Historikergruppe untersuchte die persönliche Rechtsstellung eines Fremden, seine Stellung in einem Rechtsstreit, in der Wirtschaft sowie im politischen und religiösen Leben. Es zeigt sich ein faszinierend differenziertes Bild. So verhielt man sich etwa im pharaonischen Ägypten recht liberal gegenüber Fremden und gliederte diese in religiöse Kulte ein, während in Mesopotamien Fremde massiv abgewertet wurden, wenn sie Nomaden waren. Im Römischen Reich gab es eine „hohe Inklusionsbereitschaft“, während in der frühen Neuzeit ein deutlicher Unterschied zwischen der herrscherlichen Fremdenpolitik und der Integrationsbereitschaft der Bevölkerung vor Ort entstehen konnte.
Rezension: Dr. Heike Talkenberger





