Die Gentechnik war schon immer mit großen Hoffnungen verbunden – doch mit der Entwicklung der Genschere CRISPR/Cas9 haben sich diese Hoffnungen noch einmal verstärkt. Der Grund: Mit diesem molekularbiologischen Werkzeug sind buchstabengenaue Eingriffe in das Erbgut so leicht und erschwinglich umsetzbar geworden wie niemals zuvor. Forscher haben die Genschere unter anderem bereits eingesetzt, um Krankheiten wie die Muskeldystrophie Duchenne und genetisch bedingten Hörverlust bei Tieren zu heilen. Auch erste klinische Studien mit menschlichen Probanden wurden durchgeführt. Doch all diese Eingriffe hatten eines gemeinsam: Sie korrigierten die Gendefekte nur bei den Betroffenen selbst – vererbbar waren die Korrekturen nicht.
Um das Erbgut aller kommenden Generationen zu verändern, sind Eingriffe in die sogenannten Keimzellen nötig: Manipulationen von Spermien und Eizellen. Dies ist ethisch stark umstritten und gilt unter Wissenschaftlern gemeinhin als Tabu. Genau dieses Tabu aber haben Forscher in China im vergangenen Jahr offenbar gebrochen. Sie verkündeten die Geburt der ersten genmanipulierten Babys – Zwillingsmädchen, die ein mithilfe der Genschere editierter DNA-Abschnitt vor späteren HIV-Infektionen schützen soll. Der Fall sorgte in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen und Diskussionen um die Frage: Wie sollen Eingriffe in die menschliche Keimbahn in Zukunft reguliert werden?
Freiwilliger Verzicht
Zu dieser Frage melden sich nun Pioniere der Gentechnikforschung und Ethiker zu Wort: In einem Kommentar im Fachmagazin “Nature” fordern sie ein globales Moratorium für den klinischen Einsatz von Genomeditierungen der Keimbahn. Alle Nationen sollen sich demnach freiwillig verpflichten, zunächst auf solche umstrittenen Eingriffe bei Spermien, Eizellen und Embryos zu verzichten. Zu dem internationalen Autorenteam um Eric Lander vom Massachusetts Institute of Technology in Cambridge gehört auch die Erfinderin der Genschere CRISPR/Cas9 selbst, die Mikrobiologin Emmanuelle Charpentier.
Die Experten zählen vier wesentliche Gründe für das von ihnen geforderte Verbot auf. Neben Bedenken in Bezug auf die Sicherheit und Effektivität der Methode nennen sie die bisher nicht absehbaren Langzeitkonsequenzen von Keimbahn-Therapien. “Erst wenn die langfristigen biologischen Folgen – sowohl für das Individuum als auch für die menschliche Spezies – ausreichend verstanden sind, kann eine klinische Anwendung in Betracht gezogen werden”, heißt es in der Veröffentlichung.
Gesellschaftlicher Konsens nötig
Darüber hinaus dürfen medizinische Eingriffe nur aus einem überzeugenden Grund heraus durchgeführt werden, wie das Team betont. Für die Vermeidung der Weitergabe von Gendefekten gebe es jedoch in vielen Fällen Alternativen, etwa Gentests in Kombination mit der In-vitro-Fertilisation. Und Eingriffe, die nicht medizinischen Zwecken, sondern einer reinen Verbesserung des Menschen dienen, seien grundsätzlich schwer zu rechtfertigen. Zu guter Letzt betont das Autorenteam die Bedeutung der ethischen und moralischen Aspekte: “Der klinische Einsatz von Keimbahn-Therapien sollte nur vorangetrieben werden, wenn ein gesellschaftlicher Konsens über deren Zulassung besteht”, schreiben Lander und seine Kollegen.





