“Das höchste europäische Gericht steht nun hinter uns, wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen”, sagt Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Urteil sei nun nicht nur für die Weser und Elbe ein Segen, sondern auch für andere europäische Fließgewässer, denen Baumaßnahmen drohen.
Darf Natur der Schifffahrt geopfert werden?
Der BUND hatte mit Unterstützung des NABU und des WWF vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die von der zuständigen Bundesbehörde erteilte Genehmigung für die Vertiefung verschiedener Teile des Flusses Weser im Norden Deutschlands geklagt. Der Ausbau soll größeren Containerschiffen die Durchfahrt zu den Häfen von Bremerhaven, Brake und Bremen ermöglichen und damit deren Konkurrenzfähigkeit sichern.
Doch ökologische Risiken drohen: Strömungsgeschwindigkeiten sowohl bei Ebbe als auch bei Flut könnten zunehmen, die Tidehochwasserstände würden höher und die Tideniedrigwasserstände niedriger. Auch der Salzgehalt in Teilen der Unterweser würden zunehmen. Letztlich bedroht das Projekt damit die natürlichen Ökosysteme und Tierbestände.
Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, aus dem Jahr 2000) berufen, die ein ausdrückliches “Verbesserungsgebot” für sämtliche Gewässer in Europa umfasst. Da das Bundesverwaltungsgericht Zweifel hatte, ob die Wasserrahmenrichtlinie für das Genehmigungsverfahren dieses konkreten Vorhabens gilt oder ob sie sich darauf beschränkt, bloße Zielvorgaben für die Bewirtschaftungsplanung aufzustellen, hat es sich an den EU-Gerichtshof (EuGH) gewandt.




