Elisabeth von Thüringen ist eine der bekanntesten Frauengestalten des deutschen Mittelalters. Allenfalls die töricht-grausame Kriemhild und die stahlbusige Brunhild des Nibelungenliedes können es an Volkstümlichkeit mit ihr aufnehmen. Im Unterschied zu diesen beiden Figuren mittelalterlicher Dichtkunst handelt es sich bei Elisabeth aber um eine historische Person. Ihr Leben und Wirken ist sowohl durch schriftliche Überlieferungen als auch durch archäologische Quellen belegt.
Bereits zu Lebzeiten war Elisabeth weit über die Grenzen der Landgrafschaft Thüringen hinaus berühmt geworden, weil sie wie keine andere Angehörige des europäischen Hochadels die Nachfolge Christi auf Erden nach dem Vorbild des Franz von Assisi in die Tat umzusetzen versuchte. Elisabeths Einsatz christlicher Nächstenliebe ging weit über das übliche Maß landesherrlicher Fürsorge hin‧aus. Während der schweren Hungersnot 1226 hatte sie nicht nur die fürstlichen Kornspeicher für die Armen geöffnet, sondern auch am Fuß der Wartburg ein Hospital errichtet, in dem sie selbst in der Krankenpflege mitarbeitete. Ihre stetigen christlichen Mahnungen, die bis hin zum Hungerstreik reichten, erregten den Unmut des in Ausschweifung lebenden Hofes. Trotz aller Anfeindungen unterstützte Elisabeths Gemahl Landgraf Ludwig IV. stets ihre Haltung, beide verband eine innige Liebe. So erstaunt es nicht, dass sich Elisabeths Lage mit Ludwigs überraschendem Tod 1227 drastisch veränderte.
Ihr Schwager, der Thronfolger Heinrich Raspe, verweigerte Elisabeth die Herausgabe ihres Witwengutes – wohl aus der durchaus berechtigten Sorge heraus, dass ihre Freigebigkeit die wirtschaftliche Grundlage der thüringischen Herrschaft gefährden könnte. Dies bot Elisabeth die ersehnte Gelegenheit, ein Leben als Bettlerin in persönlicher Armut zu führen. Sie verließ die Wartburg. Ihr Seelenführer Konrad von Marburg erwirkte bei Papst Gregor IX. einen Schutzbrief für Elisabeth und erreichte in zähen Verhandlungen 1228 eine Entschädigung: Elisabeth wurde die beachtliche Summe von 2 000 Mark Bargeld zugesprochen, was dem Wert einer ganzen Grundherrschaft entsprach. Ferner erhielt sie ein Nutzungsrecht für bei Marburg gelegene Ländereien. Konrad stammte aus der dortigen Ministerialität, unzweifelhaft war dies für die Ortswahl ausschlaggebend. Außerdem lag Marburg weit entfernt vom thüringischen Hof und war somit ein idealer Platz zur Abschiebung der Querulantin. Es handelte sich um den westlichsten Stützpunkt imGrenzgebiet zum rivalisierenden Erzbistum Mainz. 1989/90 konnten unter dem Westbau des Marburger Landgrafenschlosses die Überreste einer hochgerüsteten Burganlage freigelegt werden. Wohl auch deshalb erhielt Elisabeth nicht die Gesamtherrschaft, sondern lediglich das Nutzungsrecht über ein Stück Land am Fuß der Burgsiedlung…
Literatur: Thorsten Albrecht/Rainer Atzbach, Elisabeth von Thüringen. Leben und Wirkung in Kunst und Kulturgeschichte. Petersberg 2007.




