Nach einem Erdbeben, das 1621 Teile der Schweiz erschüttert hatte, äußerte Elisabeth Haffner, eine Einwohnerin der Stadt Bern, sie wisse wohl, woher solche Sachen kämen: „wie der wallfisch durch bewegung synes schwantzes daß gantze mehr errege, also bewege sich die ärden, wan unser herrgot synen schwanz rüere“. Der Rat der Stadt, dem diese Ungebührlichkeit zu Ohren gekommen war, stellte Nachforschungen an und zitierte die Übeltäterin vor Gericht, um zu untersuchen, ob sie durch die von ihr „ußgoßne lesterung“ die Majestät Gottes beleidigt und dadurch „lyb und läben verwürckt habe“. Erst als die Angeklagte ihre Schuld öffentlich eingestand und glaubhaft Gott und die Obrigkeit um Verzeihung bat, ließ man Gnade vor Recht ergehen und es bei einer Ermahnung bewenden.
Nicht nur die Aussage der Frau, sondern erst recht die Reaktion des Stadtrats erscheinen uns heute befremdlich. Doch die Blasphemie war jahrhundertelang ein Delikt, das von der Kirche, der Polizei und den Gerichten energisch bekämpft wurde – mit allerdings nur geringem Erfolg. Anlässe zur ehrverletzenden Rede über Gott gab es genug: Schnell lockerte die Wirkung des Weins in der Schenke die Zunge eines Berauschten und riss ihn zu unbedachten Äußerungen hin. Unversehens fiel im Streit mit einem Kontrahenten ein provozierendes Kraftwort religiöser Natur. Wer bei einer Auseinandersetzung den Namen des Höchsten anrief oder einen Schwur auf Christi Blut und Wunden äußerte, beging eine Sünde, da er die Macht des Heiligen für seine Zwecke in Anspruch zu nehmen versuchte. Doch hoffte er auch, mit diesem Tabubruch seinen Gegner zu beeindrucken. Während des Spiels mit Würfel und Karten bot die gotteslästerliche Rede die Möglichkeit, sich der angestauten Spannung zu entledigen oder sich seiner Enttäuschung Luft zu machen. Man beschimpfte und verfluchte den Herrgott, wenn man sich auf der Verliererstraße befand. Man zweifelte, von einer Glückssträhne berauscht, an seiner Allmacht. Man drohte ihm mit Gewalt oder machte sich über ihn lustig, indem man seinen Namen entstellte.
Nicht nur auf dem Land und bei der einfachen Stadtbevölkerung waren gotteslästerliche Flüche und Schwüre beliebt. Alle Schichten und Berufe, selbst Kirchenmänner waren von diesem Laster betroffen, wenngleich bestimmte Gruppen als besonders gefährdet galten. Neben dem Spieler, dem Inbegriff des blasphemischen Charakters, hatten Matrosen und Fuhrleute den Ruf, gewohnheitsmäßige Gotteslästerer zu sein. Für Außenseiter wie Räuber oder Landsknechte gehörten religiöse Kraft- und Schmähworte zum Erscheinungsbild und waren eine Form, sich selbst und anderen Stärke zu demonstrieren. Adlige brachten ihre Macht und Stellung nicht selten dadurch zum Ausdruck, dass sie sich die Freiheit nahmen, grobe und gottlose Reden zu führen. Gotteslästerung war vor allem eine Domäne männlichen Sprachhandelns, ja eine Form der verbalen Inszenierung von Männlichkeit, die häufig mit handgreiflichen Konflikten einherging. Aber auch von Gotteslästerinnen wird gelegentlich berichtet. Ihr Verhalten wurde als besonders unstatthaft angesehen, da sie nicht nur gegen eine religiöse Norm, sondern auch gegen das weibliche Rollenstereotyp verstießen.




