Nicht zuletzt deshalb fordern inzwischen viele eine offene Wissenschaft, eine „Open Science“. Ein Kernpunkt hierbei: Aus jeglichen Experimenten sollen sämtliche Rohdaten für alle frei verfügbar gemacht werden. Schließlich geht in der Regel nur ein Bruchteil aller Datensätze, die während eines Forschungsprojekts erhoben wurden, in die zugehörige Publikation ein. Der oftmals umfangreiche „Daten-Rest“ kann jedoch auch anderen Projekten potenziell großen Nutzen bringen – vorausgesetzt, die Daten sind für alle Forschenden zugänglich hinterlegt.
Auch viele Wissenschafts-Fachzeitschriften haben mittlerweile Inhalte der Open-Science-Initiative in ihre Publikationspolitik übernommen – manche mehr, manche weniger. So fordern die einen als Vorbedingung, dass alle diejenigen, die einen Forschungsartikel bei ihnen veröffentlichen wollen, sämtliche Rohdatensätze, auf denen er aufbaut, in frei zugänglichen Forschungs-Datenbanken hinterlegen. Andere machen es sich etwas einfacher und lassen die Autorinnen und Autoren lediglich ein „Data Availability Statement“ unterschrieben, mit dem diese sich verpflichten, die entsprechenden Rohdaten jederzeit auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.
Doch wie stark wirkt dieses Statement in der Praxis? Ist es mit Substanz gefüllt? Oder ist es nur notgedrungene Absichtserklärung und bleibt daher eher eine leere Luftnummer?
Ernüchternde Praxistests
Unlängst machte ein US-Forschungsteam eine kleine Probe aufs Exempel und forderte bei den Autoren von 53 Veröffentlichungen aus der Krebsforschung die zugehörigen Rohdaten an. Das Ergebnis war ernüchternd: Ein Drittel antwortete überhaupt nicht, und nur ein Viertel der Angefragten teilte die Daten vollständig. Kurz darauf berichtete ein brasilianisches Team von einer ähnlichen Umfrage. Dieses hatte die Autoren von 164 Studien mit dem Anliegen angeschrieben, dass es für das Verfassen eines Übersichtsartikels zusätzliche Daten von ihnen benötige. Am Ende schickte nur ein knappes Drittel die angeforderten Daten.
Und jetzt legten Livia Puljak und zwei Co-Autoren von der Katholischen Universität Zagreb in größerem Maßstab nach – mit nochmals verheerenderem Ergebnis. Insgesamt nahmen sie sich 1.792 Artikel vor, die in mehreren offen zugänglichen Zeitschriften des reinen Online-Wissenschaftsverlags BioMed Central erscheinen waren. In allen diesen Artikeln hatten sich die Autoren per „Data Availability Statement“ verpflichtet, jederzeit sämtliche zugrunde liegenden Datensätze weiterzugeben. Auf konkrete Anforderung aus Zagreb erhielten die „Bittsteller“ jedoch gerade mal zu 254 Artikeln überhaupt eine Antwort. In 131 Fällen bestand diese jedoch in einer Ablehnung, die jeweiligen Daten zu teilen – und nur in 123 Fällen wurden die angeforderten Daten tatsächlich zur Verfügung gestellt. Demnach waren über 93 Prozent der Autorenteams, die sich in der Veröffentlichung explizit zum Teilen ihrer Daten verpflichtet hatten, dieser Pflicht nicht nachgekommen. Woraus Puljak und Co. schließen: „Selbst wenn Autoren in ihrem Manuskript angeben, dass sie ihre Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen, ist die Einhaltungsquote genauso gering wie bei Autoren, die gar kein ‚Data Availability Statment‘ vorlegen.“





