Zwar gilt generell, dass Frauen und Mädchen in juristischer Hinsicht Vätern, Ehemännern oder Brüdern nachgeordnet waren, also männlicher Gewalt unterstellt blieben. Zugleich gab es im Ausmaß dieser Unterordnung jedoch regional deutliche Unterschiede, und es gab deutliche Unterschiede hinsichtlich des jeweiligen „Standes“ der Frau im Sinne ihrer verschiedenen gesellschaftlichen Positionen: Als Mädchen unterlagen sie gewöhnlich in sehr weitgehendem Maß der Verfügungsgewalt von männlichen wie älteren weiblichen Verwandten, die über ihr sittlich-keusches Verhalten wachten und zu gegebener Zeit eine standesgemäße Verheiratung zum Wohl des fürstlichen Hauses in die Wege leiteten. Als Ehefrauen standen ihnen dann wesentlich größere Spielräume zur Verfügung, obwohl sie in vielerlei Hinsicht der Verfügungsgewalt des Gemahls unterworfen blieben. …
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Dr. Katrin Keller




