Nach langen Konflikten bestimmten Kaiser Karl IV. und die Kurfürsten 1356 in der Goldenen Bulle Formen und Orte der Königserhebung sowie den exklusiven Kreis der Königswähler. Auch wenn sich dieses Kollegium vom 17. bis zum 19. Jahrhundert noch erweiterte, behielten viele Bestimmungen der Goldenen Bulle bis zum Ende des Alten Reichs ihre Gültigkeit. Wenn eine mittelalterliche Verabredung über 450 Jahre Bestand hatte, so bezeugt das wohl ihre ordnungstiftende Klugheit.
Dieses Urteil wandelte sich freilich nach dem Ende des Alten Reichs. Denn die Nachfolge in den europäischen Monarchien gründete jetzt auf der Blutsverwandtschaft. Die Goldene Bulle verkam zum Zerrbild der Rückständigkeit. Als Heinrich Heine 1840 in Frankfurt am Main Ludwig Börne besuchte, lud dieser anfangs noch zur Besichtigung ein: „‚Ich habe sie noch nie gesehen‘, seufzte er, ‚und seit meiner Kindheit hegte ich immer eine geheime Sehnsucht nach dieser goldnen Bulle. Als Knabe machte ich mir die wunderlichste Vorstellung davon und ich hielt sie für eine Kuh mit goldenen Hörnern; später bildete ich mir ein, es sei ein Kalb, und erst als ich ein großer Junge ward, erfuhr ich die Wahrheit, daß sie nämlich nur eine alte Haut sei, ein nichtsnützig Stück Pergament, worauf geschrieben steht, wie Kaiser und Reich sich ein-ander wechselseitig verkauften. Nein, laßt uns diesen miserablen Kontrakt, wodurch Deutschland zu Grunde ging, nicht betrachten; ich will sterben, ohne die goldne Bulle gesehen zu haben.‘“
Nach 1806 begann die Negativkarriere der mittelalterlichen Königswahl. Ihr gaben Historiker die Schuld am Zerfall der einstmals so starken Monarchie. Vor allem wegen der Königswahl habe Deutschland den Wettlauf um die europäische Vormachtstellung verloren. Erst in neuester Zeit erkennt man wieder den friedenstiftenden Charakter politischer Aushandlung. Die Mitwirkung des Adels bescherte dem Alten Reich jahrhundertelange Stabilität.
Schon die Menschen des Mittelalters bemerkten die Unterschiede. Bei Verhandlungen mit Kaiser Friedrich II. sagten Gesandte des französischen Königs 1239, ihr Herr sei aus der Linie königlichen Bluts zur Herrschaft gelangt und darum vornehmer als irgendein Kaiser, der nur aus freiwilliger Wahl hervorgehe. Im mittelalterlichen Imperium sah man das anders. Von der Königswahl Friedrichs I. Barbarossa 1152 notierte der Chronist Otto von Freising selbstbewußt: „In Frankfurt … berieten die Fürsten über die Königswahl. Denn dieses Recht, daß nämlich das Königtum nicht nach der Blutsverwandtschaft weitergegeben wird, sondern daß die Könige durch die Wahl der Fürsten eingesetzt werden, beansprucht das römische Reich als besonderen Vorzug.“ 130 Jahre später begründete Alexander von Roes das Wahlprinzip aus dem Kaisertum: „Man wisse also, daß der heilige Kaiser Karl der Große mit Zustimmung und im Auftrag des Papstes aus göttlicher Eingebung bestimmt und angeordnet hat, daß das Römische Kaisertum für immer an die rechtmäßige Wahl durch die deutschen Fürsten gebunden bleiben sollte. Denn es ziemt sich nicht, daß das Heiligtum Gottes, die Herrschaft über die Christenheit, jemandem durch Erbrecht zufällt.“




