Tatsache ist, dass die weit verbreitete Angst, tote Körper würden ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für die Überlebenden darstellen, keinesfalls auf wissenschaftlichen Fakten beruht, sondern einem anscheinend nicht ausrottbaren Mythos entspringt. Zu diesem Schluss kommt eine umfangreiche Literaturübersicht zum Infektionsrisiko von Leichen nach Naturkatastrophen, die Oliver Morgan von der London School of Hygiene and Tropical Medicine im Pan American Journal of Public Health veröffentlicht hat.
Demnach geht von Leichen für diejenigen, die mit ihnen umgehen müssen, keinerlei Gefahr aus, es sei denn, die Toten hätten schon zu Lebzeiten Erreger lebensbedrohlicher Infektionskrankheiten in sich getragen. Das trifft aber auf die Opfer von Naturkatastrophen keineswegs häufiger zu als auf die Überlebenden. Es ist sogar so, dass infizierte Tote mit zunehmender Liegezeit ein geringeres Ansteckungsrisiko bergen als lebende Kranke, da die aggressiven Keime in den leblosen Körpern meist nur kurze Zeit existieren können. Oliver Morgan betont: „Es gibt keinerlei Beweis dafür, dass die toten Körper nach einer Naturkatastrophe ein Risiko von Epidemien bedeuten.“
Zwar entstehen beim Zersetzungsprozess von Verstorbenen durch Fäulnis ekelerregende Produkte wie Cadaverin und Purescin, die für den widerlich süßlichen Geruch verantwortlich sind. Diese sind aber keinesfalls giftig. Dasselbe gilt im Grunde auch für die Schwefelverbindungen, die bei der Verwesung entstehen. Sie können zwar theoretisch gesundheitsschädlich sein, kommen aber in Leichen nicht in ausreichend hoher Konzentration vor.
Kurz gesagt: So etwas wie „Leichengift“ gibt es nicht. Wenn früher Patienten starben, die in den Hörsälen der medizinischen Fakultäten auf Tischen operiert wurden, auf denen unmittelbar zuvor Leichen seziert worden waren, lag das nicht an irgendeinem ominösen Gift. Der Grund war schlicht, dass die obduzierten Menschen an einer Infektion mit Krankheitserregern gestorben waren, die sie noch in ihrem toten Körper beherbergten. Und von dort wurden sie bei dem anschließenden Eingriff durch die Chirurgen auf die Operierten übertragen. Da man bei einer Leiche aber in der Regel nicht weiß, ob auf oder in ihr gefährliche Keime siedeln, empfiehlt es sich zum Eigenschutz, wo immer möglich, sie vorsichtshalber nur mit Schutzhandschuhen zu berühren – was jedoch für lebende Unfallopfer genauso gilt.





