Vom Wirken der Fürstinnen erfahren wir unter anderem durch die Urkunden, die sie hinterließen. Am Ende des 11. Jahrhunderts verbesserten sich die Möglichkeiten für Fürstinnen, über ihren persönlichen Besitz zu verfügen; dementsprechend mehrten sich die von ihnen ausgestellten Urkunden. Selbstbewusst präsentieren sie sich hier mit weiblichem Titel (etwa „comitissa“, also Gräfin) und einem eigenen Siegel. Wie die männ‧lichen Herrscher mussten die Fürstinnen aber auch auf eine konsensuale Herrschaft bedacht sein. Wichtige Unterstützer fanden sie in den gelehrten Juristen. …
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Dr. Heike Talkenberger




