Die Vorgeschichte der Habsburger-Debatte von 1963 führt an das Ende des Ersten Weltkriegs. Damals hatte der letzte österreichische Kaiser Karl zwar – unter dem Druck der provisorischen Nationalversammlung – am 11. November die Regierungsgeschäfte niedergelegt, aber weder damals noch später formal abgedankt. Allerdings wollte er die Entscheidung anerkennen, die “Deutsch-Österreich über seine künftige Staatsform trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen. Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften”. Das konnte durchaus als Anerkennung der Provisorischen Nationalversammlung, die sich am 21. Oktober aus den deutschsprachigen Abgeordneten des 1911 gewählten Reichshofrates gebildet hatte, interpretiert werden Doch als die Provisorische Nationalversammlung nur einen Tag nach Karls Erklärung die Republik “Deutsch-Österreich” als Bestandteil der “Republik Deutschland” ausrief, war das für Karl ein Affront. Da er sich weigerte, auf seine Thronrechte zu verzichten, ging er zunächst ins Exil in die Schweiz – nicht ohne zuvor noch auf österreichischem Boden gegen gegen das Vorgehen der Nationalversammlung Protest einzulegen und diese dazu aufzufordern, das gesamte österreichische Volk über die Staatsform entscheiden zu lassen. Nachdem auch ein Restaurationsversuch in Ungarn gescheitert war, ging Karl mit seiner Familie ins Exil auf die portugiesische Insel Madeira. Kronprinz Otto war damals sechs Jahre alt. Nach dem frühen Tod Karls 1922 wurde Otto Chef des Hauses Habsburg – und damit Thronprätentendent eines Reiches, das es, nicht nur der Staatsform nach nicht mehr gab. Längst waren aus den früheren östlichen und sudöstlichen Gliedern des Habsburgerreichs (Böhmen, Mähren, Kroatien…) unabhängige Staaten bzw. Teile neu gegründeter Staaten geworden.
Der Bruch mit der früheren Herrscherdynastie war in Österreich nach dem Ersten Weltkrieg sehr viel schärfer als in Deutschland. Das Pendant zu Otto von Habsburg war hier Kronprinz Wilhelm, der seinem Vater 1918 ins holländische Exil gefolgt war. Am 1. Januar 1919 verzichetete der Kronprinz auf alle Rechte an der preußischen und deutschen Krone und konnte so bereits 1923 auf Vermittlung Gustav Stresemanns nach Deutschland zurückkehren. Das Vermögen der Hohenzollern wurde 1918/19 nicht enteignet, sondern beschlagnahmt. Dieser Schwebezustand endete in Preußen am 15. Oktober 1926 mit einem Kompromiß, der den Hohenzollern erhebliche Immobilien- und Vermögenswerte zurückgab, die als Privatbesitz der früheren Herrscherfamilie eingestuft wurden. Der Adelsstand und die damit verbundenen Privilegien wurden zwar in Artikel 109 der Weimarer Verfassung abgeschafft, doch durch durften die Adligen ihren Titel als Teil des bürgerlichen Namens behalten.
Ganz anders die Situation in Österreich, wo nicht einmal die Adelsbezeichnungen als Namensbestandteil überlebten (wer weiß schon, daß der frühere Rennfahrer Nicki Lauda sonst Nikolaus Ritter von Lauda heißen würde). Vor allem aber bekamen die Mitglieder des Hauses Habsburg die deutliche Abgrenzung der Republik zu spüren. Die rechtliche Grundlage für diesen Bruch mit der monarchischen Vergangenheit war das Habsburgergesetz vom 3. April 1919, “betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen”. Darin wurden nicht nur alle Herrscherrechte und sonstigen Vorrechte des Hauses Habsburg “für immerwährende Zeiten aufgehoben”, sondern “im Interesse der Sicherheit der Republik” alle Habsburger des Landes verwiesen, “soweit sie nicht auf ihre Mitgliedschaft zu diesem Hause und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet und sich als getreue Staatsbürger der Republik bekannt haben”. Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Familie ging per Gesetz in das Eigentum der Republik Deutsch-Österreich über. Ausgenommen war lediglich das “freie persönliche Privateigentum”.




