Der Westfälische Frieden beendete im Oktober 1648 nicht nur einen 30 Jahre andauernden Kriegszustand in Mitteleuropa, sondern war auch ein Verfassungsvertrag, der die politische Ordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation für die Zukunft festschrieb. Nach den Versuchen Kaiser Ferdinands II., das Reich einer stärker monarchischen Regierungsweise zu unterwerfen, wurden den Reichsständen die althergebrachten Rechte und Freiheiten garantiert. Die Reichsfürsten verstanden sich als Gewinner eines langen Ringens um die Reichsverfassung, weil der Frieden ihre Auslegung der „deutschen Freiheit“ unterstützte. Damit waren vor allem ihre Mitspracherechte an der Regierung des Reichs gemeint, also das Prinzip einer nicht zentralen, sondern föderativen Organisation des Reiches.
Das ius territoriale bestätigte den Reichsfürsten die freie Ausübung der Landeshoheit, doch es gab ihnen keine völkerrechtliche Souveränität, da jeder Reichsstand noch immer dem kaiserlichen Reichsoberhaupt unterstand und die Reichsinstitutionen und -gesetze anerkennen mußte. Der Westfälische Frieden hat aus dem Alten Reich keinen „Flickenteppich“ unzähliger Kleinstaaten gemacht, sondern schrieb in einer grundsätzlich konservativen Tendenz die schon vor dem Dreißigjährigen Krieg eta-blierten Verfassungsnormen einer komplementären, also sich gegenseitig ergänzenden Staatlichkeit samt der eingespielten reichspolitischen Verfahren jetzt unhintergehbar fest. Der Westfälische Frieden garantierte den mindermächtigen Reichsständen ihre Existenz für weitere gut anderthalb Jahrhunderte, indem er das machtpolitische Spiel einhegte und den Normen des Reichsrechts unterwarf. Die fürstlichen Reichsstände nutzten die neugewonnene Sicherheit, um den schon längst begonnenen Prozeß des territorialen Staatsausbaus verstärkt voranzutreiben.
Allerdings vermochten es die mit den Verfassungsnormen von 1648 so zufriedenen Reichsfürsten nicht, das Kaisertum in seiner anscheinend marginalisierten Position zu halten. Unter der fast 50jährigen Regierung Kaiser Leopolds I. gelang Wien ein erstaunliches reichspolitisches Comeback. Leopold vermochte nicht nur, dem Kaisertum erhebliche politische Gestaltungsmacht zurückzuerobern, sondern verhinderte zugleich ein allzu heftiges Opponieren der Fürsten.
Dem Kaiser kam dabei zugute, daß das Reich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zwei massiven äußeren Bedrohungen ausgesetzt war. Seit den 1660er Jahren wurde im Südosten die Türkengefahr wieder virulent; 1683 belagerte sogar ein osmanisches Heer die Kaiserstadt Wien. Im Verbund einer „Heiligen Liga“ mit anderen europäischen Mächten gelang es den Habsburgern nicht nur, ihre zeitweilig verlorene Herrschaft über Ungarn zurückzuerobern, sondern sie konnten die Türken sogar sukzessive aus Mittel- und Südosteuropa hinausdrängen. Das Reich unterstützte die Türkenabwehr, und Leopold I. konnte sich als Beschützer der europäischen Christenheit feiern lassen. Dies verschaffte ihm höchstes Prestige.




