Die Disziplin, die von einem Rothschild-Teilhaber erwartet wurde, brachte Nathan Rothschild, der Gründer der englischen Bank, deutlich zum Ausdruck, als er 1816 an seine Brüder schrieb, sein Vergnügen seien seine Geschäfte. Was von einer Ehefrau der Rothschilds erwartet wurde, beschrieb seine Schwiegertochter Charlotte – sie war mit Nathans ältestem Sohn Lionel verheiratet – mehr als ein Vierteljahrhundert später auf etwas temperamentvollere Weise: „Seit ich deine Frau geworden bin“, schrieb sie an ihren Ehemann, „muß ich tun, was andere wollen, und nie, was ich gern möchte. Ich hoffe, daß ich im Himmel entlohnt werde.“
Doch was wollten die „anderen“? Und was wollte Charlotte?
In einer Familie, die so unauflöslich mit der Entwicklung der europäischen und globalen Finanzwelt verknüpft ist, steht eines fest: Was immer Charlotte sich wünschte, einen Platz am Tisch der Rothschild-Teilhaber einzunehmen war für sie keine Option. Die Liste der Berufe und Berufungen, in denen die weiblichen Mitglieder der Familie über Generationen hinweg glänzten – darunter etwa Malerin, Lehrerin, Komponistin, Philanthropin, Wissenschaftlerin, Schriftstellerin –, schloß nie die Tätigkeit des Bankiers ein. Der Ausschluß der Frauen von der direkten Teilhabe am Geschäft ist von grundlegender Bedeutung und bildete die Basis für die Entwicklung des Familienunternehmens, das die Rothschilds bis heute selbst als Privatunternehmen führen.
Seine Wurzeln liegen in der Geschäftsphilosophie des Frankfurter Ahnherrn Mayer Amschel Rothschild (1744 –1812), der seine Söhne und deren Söhne darauf verpflichtete, als Teilhaber zusammenzuarbeiten, seinen Töchtern jedoch nur Nebenrollen als Kassiererin oder Buchhalterin einräumte. Seine Ermahnung an die Söhne, die in einem Teilhabervertrag festgeschrieben war, bekräftigte auch sein Testament: „Würde sich wider Verhoffen ein oder das andere meiner Kinder beigehen lassen, dieser meiner väterlichen Willensmeinung nicht nachzukommen, oder meine Söhne in deren Handlung zu stören“, sollte „dieses pflichtvergessene Kind“ nur den Pflichtteil des Erbes erhalten, „wohin alles dasjenige aufzurechnen isst, was dasselbe bereits bei meinen Lebzeiten an Ausstattung und sonst erhalten …“
In Frankfurt, der ursprünglichen Heimat der Familie, zeigte sich, was passiert, wenn dieser Grundsatz aufs äußerste befolgt wird: 1901, nach dem Tod des letzten überlebenden Teilhabers Wilhelm Carl von Rothschild, wurde das dortige Geschäft aufgelöst, weil weder er noch sein Bruder männliche Erben hatten. Eine Witwe aus der Familie Rothschild, eine Tochter, die mit einem anderen Rothschild verheiratet war, und eine zweite, die einen bedeutenden Frankfurter Bankier geheiratet hatte, zählten nicht. Keine Söhne, keine weiteren Geschäfte.





