Am 1. Januar 2014 hat die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Krankenversichertenkarte in Deutschland abgelöst. Bislang gibt es jedoch nur eine augenscheinliche Neuerung: das Lichtbild. Wie die alte Karte speichert auch die eGK bloß Verwaltungsdaten wie Name oder Anschrift des Patienten. Künftig soll die eGK jedoch eine Vielzahl neuer Funktionen übernehmen, etwa als papierloses Rezept, Arztbrief oder Impfausweis. Die eGK soll das Gesundheitssystem ins elektronische Zeitalter führen.
Als besonders wichtig gilt das Erfassen von Notfalldaten: Auf der eGK lassen sich zum Beispiel Allergien oder Medikament- unverträglichkeiten speichern. Auch Hin-weise zu einer Patientenverfügung oder eine Bereitschaft zur Organspende fänden Platz. Ärzte könnten bei einem bewusstlosen Patienten im Notfall auf die Daten zugreifen, wenn sie sich zuvor durch einen Ausweis legitimiert haben. Wichtig ist: Jeder Patient soll selbst entscheiden können, welche Informationen über ihn auf der eGK gespeichert werden.
Umstritten ist der Plan einer elektronischen Patientenakte. Hierfür wird zurzeit ein Netzwerk aufgebaut, über das Ärzte leicht Patientendaten austauschen könnten. Durch diese „Telematik” ließen sich etwa doppelte Röntgenaufnahmen oder eine negative Wechselwirkung zwischen Medi- kamenten vermeiden. Der Patient soll die Kontrolle über seine Daten behalten, etwa indem sich diese nur per Pin entschlüsseln lassen. Kritiker befürchten trotzdem Datenmissbrauch.
In Modellversuchen werden einige dieser Vorhaben zurzeit erprobt. Gleichzeitig streiten sich Krankenkassen und Ärzteschaft über die Sicherheit der Konzepte. Ob und wann die eGK mit neuen Funktionen versehen wird, ist noch nicht geklärt.





