Erst das Betriebsrätegesetz von 1920 verankerte eine kooperativere Haltung zwischen Kapital und Arbeit – bis in der NS-Zeit die „Deutsche Arbeitsfront“ alle Fortschritte wieder zunichte machte. Nach 1945 wurden im Westen insbesondere die Betriebsräte zu Repräsentanten einer neuen „Mitbestimmungskultur“; ihre wichtige Rolle betonen die Verfasser besonders. In der DDR dagegen schloss eine Betriebsverfassung nach sowjetischem Vorbild Mitbestimmung weitgehend aus.
Rezension: Dr. Heike Talkenberger




