Das Spiel besaß im Mittelalter weitaus mehr Dimensionen als in der heutigen Gesellschaft. Es diente als Mittel der Gemeinschaftssicherung und der Abgrenzung für den Adel wie für die Zünfte und Gilden, war als Zweikampf oder Losentscheid fester Bestandteil der Rechtsprechung und verband die Welten der Kinder und Erwachsenen miteinander. Zudem fand es Eingang in den Aberglauben und die Märchen. Darüber hinaus war das Spiel vor allem Teil der Freizeit. Sportspiele als Wettstreit gab es im Mittelalter ebenfalls. Das Glücksspiel verband Jung und Alt, Geistliche und Laien, Bürger und Edelmann miteinander. Immer wieder versuchte die Obrigkeit es zu verbieten, oft vergeblich. Der kirchliche Festtagskalender legte die Zeiten fest, an denen man sich mit allerlei Kurzweil die Zeit zu vertreiben suchte. Kinder haben zu allen Zeiten gespielt: Phantasiespiele oder regulierte Spiele, Spiele mit natürlichen oder künstlich hergestellten Spielmitteln.
Die französischen Ritter kämpften 1346 in der Schlacht von Crécy nach den Regeln des seit dem 11. Jahrhundert belegten Turniers (tournoi), des adligen Kampfspiels par excellence. Englische Langbogenschützen schossen sie aus dem Sattel – ein hoher Preis für adliges Standesdenken.
Der Eisenacher Kanoniker Johannes Rothe zählt in seinem „Ritterspiegel“ von um 1415 zu den sogenannten behendikeidten auch das Turnieren und Tjostieren, das Fechten, die Beherrschung des Tischdienstes, das Tanzen und Hofieren (Musizieren) sowie das Brettspiel. Nach dem Turnierbuch des Reichsherolds Jerusalem (Georg Rixner) von Kaiser Karl V. fanden zwischen 938 und 1487 36 städtische Turniere statt. Am berühmten Turnier im Rahmen der Schwertleite der Söhne Kaiser Friedrich Barbarossas von 1184 nahmen etwa 20 000 Ritter teil. Beim Turnier waren nur ritterbürtige Teilnehmer zugelassen, die Art der Waffen und die Anzahl der Waffengänge wurden festgelegt, die Kämpfer in gleich starke Scharen, Länder (marches), Lehnsverbände, Turnierparteien oder Turniergesellschaften (seit dem 14./15. Jahrhundert) eingeteilt und der Turnierplatz (in Deutschland seit etwa 1220 nachweisbar) abgesteckt.
Das Turnierspiel war ein teurer Spaß, denn der Unterlegene verlor oft Ross und Rüstung. Gekämpft wurde im buhurt und im tjost. Beim Buhurt traten zwei Gruppen (meist zu Pferd) mit stumpfen Waffen gegeneinander an, während der Tjost als Zweikampf zu Pferd mit Lanzen als „Scharfrennen“ (Lanze mit Eisenspitze) oder als „Stechen“ (durch stumpfe Krönlein auf der Lanzenspitze „entschärfte“ Waffen) ausgetragen wurde. Viele Adlige bezahlten ihre Teilnahme an Kampfspielen mit dem Leben, 1175 allein in Sachsen 16 Ritter, 1176 Dietrich von Meißen, 1186 Geoffroi Plantagenet, 1295 Herzog Johann von Brabant und 1290 Ludwig von Bayern.
Die Kirche versuchte immer wieder, die adligen Kampfspiele zu unterbinden, etwa auf dem Konzil von Clermont 1130, auf den Laterankonzilien 1139, 1179 und 1193, durch Papst Innozenz III. 1215, durch Papst Gregor X. 1275 und auf dem Würzburger Konzil 1287. 1316 hob Johannes XXII. das Turnierverbot wieder auf. Hugo von Trimberg zählte in seinem um 1300 vollendeten Werk „Der Renner“ das Turnier zu den sieben Todsünden und reihte es unter frâz (Völlerei, Unmäßigkeit) ein. Reinmar von Zweter kritisierte in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts das Turnier als „rinderlich“, „toblich“ und „totreis“ (viehisch, wüst und todbringend). So hat das Turnier das Mittelalter nicht überlebt, und Kaiser Maximilian I. (1459 –1519) ging als „letzter Ritter“ in die Geschichte ein…




